Das Sofortprogramm Wirtschaft: So profitiert Ihre E-Mobilitätsstrategie 2025
- M3E GmbH

- 4. Juni 2025
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Jan.

Update 05.06.2025: Die Superabschreibung für E-Fahrzeuge wurde am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett zusammen mit der neuen Dienstwagenbesteuerung beschlossen.
Die Bundesregierung plant 2025 ein umfassendes Sofortprogramm Wirtschaft, das wirtschaftliche Stabilisierung und ökologische Transformation gezielt miteinander verbindet. Im Fokus steht die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – auch durch Investitionen in die Elektromobilität, die nicht nur Impulse für die angeschlagene Automobilindustrie geben, sondern zugleich als Schlüsseltechnologie für die klimafreundliche Neuausrichtung des Straßenverkehrs gilt.
Im Zentrum stehen dabei steuerliche Entlastungen und ein neues staatliches Sondervermögen – mit klaren Vorteilen für Unternehmen, die in Elektromobilität investieren.
Das Sofortprogramm Wirtschaft umfasst mehrere zentrale Maßnahmen – darunter die Superabschreibung für Elektrofahrzeuge, die geplante Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten sowie das neue Sondervermögen Infrastruktur.
Superabschreibung für Elektrofahrzeuge: 75 % im ersten Jahr
Bereits ab dem 1. Juli 2025 sollen Unternehmen von einer neuen Sonderabschreibung für die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge profitieren, wie das Finanzministerium verlauten ließ. Die sogenannte “Superabschreibung” ist ein Element des Sofortprogramms Wirtschaft und soll Investitionen in klimafreundliche Antriebe gezielt ankurbeln.
Abschreibungsmodell:
75 % im Jahr der Anschaffung
10 % im zweiten Jahr
5 % im dritten und vierten Jahr
3 % im fünften Jahr
2 % im sechsten Jahr
Sie ist gültig für Fahrzeuge aller relevanter Fahrzeugklassen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Im gleichen Zug erhöht sich bei Dienstwagen die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.
Vorteil für Flottenbetreiber und KMU: Die Möglichkeit, 75 % der Anschaffungskosten sofort abzuschreiben, verbessert die Kapitalplanung und die TCO (Total Cost of Ownership) erheblich.
Geringere Stromkosten für Ladeinfrastruktur und E-Flotten durch Sofortprogramm Wirtschaft
Als weiterer Bestandteil des Sofortprogramms Wirtschaft ist die Senkung der Stromsteuer sowie der Netzentgelte geplant, um Unternehmen mit hohem Energieverbrauch gezielt zu entlasten – etwa beim Betrieb von Ladeinfrastruktur oder elektrischen Fahrzeugflotten.
Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze. Sie machen je nach Lastprofil einen relevanten Teil des Strompreises aus, insbesondere bei Depot- und Schnellladung. Ihre Reduktion senkt die Betriebskosten pro Ladevorgang spürbar und verbessert so die Wirtschaftlichkeit elektrischer Flotten und Ladeangebote.
Sondervermögen Infrastruktur: Finanzierungsbasis des Sofortprogramms
Neben steuerlichen und regulatorischen Maßnahmen stellt die Bundesregierung mit dem Sondervermögen Infrastruktur auch die langfristige Finanzierungsbasis des Sofortprogramms bereit. Es wurde im März 2025 per Grundgesetzänderung eingerichtet und ist mit 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre ausgestattet.
Verteilung der Investitionsmittel:
100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen
100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF)
300 Milliarden Euro für zusätzliche Bundesinvestitionen in klimafreundliche Infrastruktur, Digitalisierung, Energie und Bildung



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